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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS PRIME AUTO-ABO


der
Prime Mobility Solutions GbR
Frankfurter Straße 131, 36043 Fulda
(nachfolgend „Prime“ genannt)
Stand: November 2025
A. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Prime Auto-Abo („Prime Abo-AGB“) regeln die Rechte und Pflichten in allen Vertragsbeziehungen zwischen Prime und Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB) (nachfolgend gemeinsam „Kunde“), in denen Prime Fahrzeuge zur zeitweisen Nutzung sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen bereitstellt („Prime Auto-Abo Services“).

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn Prime ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

  3. Prime kann diese AGB während eines laufenden Mietverhältnisses aus rechtlichen, regulatorischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen ändern. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 30 Tagen widerspricht.

B. Fahrzeugnutzung und Leistungen von Prime

  1. Der Kunde erhält für die vereinbarte Vertragslaufzeit ein Fahrzeug einer gewählten Fahrzeugkategorie. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell besteht nicht.

  2. Prime ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit bei Erreichen bestimmter Haltedauern oder Laufleistungen das Fahrzeug gegen ein gleichwertiges Fahrzeug der gleichen Fahrzeuggruppe auszutauschen. Ein solcher Tausch stellt keine Vertragsbeendigung dar.

  3. Kilometerregelung:
    Dem Kunden stehen 2.000 km pro 30-Tage-Abrechnungsperiode zur Verfügung.
    Weitere 2.000 km sind zubuchbar, der Aufpreis richtet sich nach der Fahrzeugkategorie.
    Nicht genutzte Kilometer verfallen.
    Der Kunde ist verpflichtet, den Kilometerstand einmal pro Abrechnungsperiode an Prime zu übermitteln.

  4. Zusatzfahrer:
    Das Fahrzeug darf nur vom Kunden geführt werden.
    Der Kunde kann Zusatzfahrer registrieren.
    Preis: 13,90 € pro Zusatzfahrer pro 30-Tage-Abrechnungsperiode.
    Ein gültiger Führerschein ist nachzuweisen.

C. Vertragsabschluss, kein Widerrufsrecht

  1. Die in Online- oder App-Angeboten dargestellten Fahrzeuge stellen kein bindendes Angebot dar. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Bestätigung durch Prime zustande.

  2. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um die zeitweise Überlassung von Kraftfahrzeugen handelt.

D. Fahrzeugübernahme
Der genaue Termin und Ort der Fahrzeugübergabe wird durch Prime mitgeteilt.
Das bei der Buchung verwendete Zahlungsmittel ist bei Übernahme vorzulegen.
E. Vertragslaufzeit, Kündigung, Abrechnung, Stornierung

  1. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 2 bis 6 Monate (abhängig vom gewählten Tarif).
    Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere 30 Tage, sofern nicht gekündigt.

  2. Die ordentliche Kündigung erfolgt durch Rückgabe des Fahrzeugs an einer von Prime benannten Station. Das Vertragsende tritt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode ein.

  3. Im monatlichen Mietpreis enthalten sind insbesondere: Versicherung, Wartung, Zulassung, Steuer, übliche Verschleißreparaturen und Standardbereifung.

  4. Zahlung erfolgt wahlweise per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte.

  5. Der Kunde hinterlegt eine Kaution, deren Höhe sich nach der Fahrzeugkategorie richtet.

  6. Prime kann Mietpreise anpassen, sofern sich kostenbildende Faktoren verändern. Erhöhungen über 5 % berechtigen den Kunden zur Kündigung.

11. Stornierung vor Fahrzeugübernahme / Stornogebühr
Wird die Fahrzeugübernahme nach Vertragsschluss, jedoch vor tatsächlicher Übergabe, durch den Kunden storniert oder nimmt der Kunde das Fahrzeug aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht entgegen, bleibt der Vertrag bestehen.
Prime ist in diesem Fall berechtigt, eine pauschalierte Stornogebühr in Höhe der für die erste 30-Tage-Abrechnungsperiode vereinbarten Monatsrate zu verlangen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Prime kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Prime bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
F. Fahrzeugrückgabe
Die Rückgabe hat mit verbindlichem Termin an einer Prime-Station zu erfolgen.
Unangemeldete Rückgaben oder Rückgabe an anderer Stelle können Servicegebühren auslösen.
G. Außerordentliche Kündigung
Prime ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, insbesondere bei Zahlungsrückstand, unbefugter Gebrauchsüberlassung, erheblicher Pflichtverletzung oder rechtswidriger Nutzung des Fahrzeugs.
H. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Vertragssprache ist Deutsch.

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